Ihre Daten sind weg. Das können wir pro Festplatte belegen.

Als Eigentümer bleiben Sie nach der DSGVO für die Daten auf Ihren Geräten verantwortlich. Deshalb dokumentieren wir alles, bevor und nachdem wir etwas anfassen.

Drei Wege, immer mit Nachweis

Löschen

Nach NIST 800-88 Purge, mit anschließender Verifizierung. Das Gerät kann danach ein zweites Leben bekommen. Standard für funktionierende Festplatten.

Physisch vernichten

Für Festplatten, die sich nicht löschen lassen, oder auf Ihren Wunsch. Die Seriennummer der Festplatte steht auf dem Zertifikat.

Vernichtung in Ihrem Beisein

Für sensible Daten: Sie schauen zu, oder wir vernichten bei Ihnen vor Ort, in den Niederlanden und Belgien.

Löschzertifikat RIT-C-2026-004812

Zertifikat über die Datenvernichtung

Seriennummer
5CG1284QXT
Gerät
HP EliteBook 840 G8
Speicher
256 GB NVMe, Seriennr. S5GXNX0R1234
Methode
NIST 800-88 Purge, verifiziert
Ergebnis
Bestanden, 0 Sektoren lesbar
Datum und Uhrzeit
2026-09-24 14:32
Durchgeführt von
L. Klein, Relay IT
Auftrag
RIT-IN-2026-0087
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO) vor der Abholung
  • Versiegelter Transport mit Abholschein pro Seriennummer
  • Zertifikat pro Festplatte, als PDF und als Liste
  • Aufbewahrungsfristen festgelegt, danach gelöscht

Fragen von IT-Managern

Welche Software verwenden Sie?

Zertifizierte Löschsoftware, die pro Festplatte einen überprüfbaren Bericht erstellt. Name und Version der Software stehen auf jedem Zertifikat.

Was passiert mit SSDs?

SSDs löschen wir mit der für Flash-Speicher geeigneten Purge-Methode (kryptografisch oder über die Firmware), mit Verifizierung. Gelingt das nicht, vernichten wir die SSD physisch.

Haben Sie ISO 27001 oder ADISA?

Noch nicht. Wir zeigen lieber, was wir tun, als ein Logo, das wir nicht haben. Eine Zertifizierung ist geplant; bis dahin erhalten Sie pro Festplatte den Nachweis.

Kann ich das Zertifikat prüfen?

Ja. Jedes Zertifikat hat eine Nummer, die Sie auf unserer Website prüfen können.

Möchten Sie die Dokumente zuerst an Ihre Geschäftsführung oder Ihren Datenschutzbeauftragten weiterleiten?

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